Ambulante Kinder- & Jugendhilfe
Dies umfasst staatliche Leistungen und Aufgaben zur Erziehung, Bildung und Entwicklung, die durch öffentliche oder freie Träger zugunsten junger Menschen und deren Familien gewährt werden. Die ambulante Kinder- und Jugendhilfe ist im SGB VIII ausgewiesen und geregelt.
BEGLEITETER UMGANG
gemäß § 18 Abs. 3 SGB VIII / KJHG
Dort wo Schwierigkeiten in der Ausübung des Umgangs auftreten kommt der Begleitete Umgang zum Tragen. Der Begleitete Umgang begründet sich mitunter im Anspruch von Eltern auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und nahe Bezugspersonen haben das Recht auf Umgang. Eltern haben auch die Pflicht dazu.
Es gibt unterschiedliche Wege wie es zu einem Begleiteten Umgang kommen kann:
- eine außergerichtlich vereinbarte Kontaktbegleitung (z.B. bei Entfremdung eines Elternteils, hier geht es um Kontaktanbahnung und -ausgestaltung)
- eine Kontaktbegleitung als Ergebnis einer elterlichen Vereinbarung vor Gericht, um Bedenken eines Elternteils aufzuheben bezüglich einer Gefährdung des Kindes und den Kontakt verträglich zu gestalten.
- eine Kontaktbegleitung durch Gerichtsbeschluss bei gefährdendem Verhalten eines Elternteils dem Kind gegenüber. Die Familienwerkstatt e.V. organisiert und führt begleitete Umgänge durch. Hierfür stehen qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung.
ERZIEHUNGBEISTANDSCHAFT
gemäß § 30 SGB VIII
Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.
FAMILIENRAT
gemäß § 27 Abs. 2 SGB VIII
Jede Familie hat hin und wieder Probleme und wünscht sich in schwierigen Zeiten die Hilfe anderer. Der Familienrat ist ein Angebot für Familien, ihre Kontakte zu nutzen, um kreative, umsetzbare und nachhaltige Lösungen gemeinsam mit dem persönlichen Umfeld zu finden. Dies können neben Verwandten und Bekannten auch Nachbarn, Kollegen oder der Sporttrainer des Kindes sein.
Es sollen die Kompetenzen und das Wissen der Familien und ihrer Vertrauten in den Blick genommen werden, um selbständig einen Plan zu entwickeln und eine Lösung zu finden.
Bei der Durchführung erhalten sie Unterstützung von den Jugendämtern, die wiederum Kontakt zu einem Koordinator der Familienwerkstatt e.V. aufnehmen. Dieser hat dann die Aufgabe mit den Familien und den anderen Teilnehmern gemeinsam den Familienrat vorzubereiten. Ebenso wird der Koordinator den Teilnehmern Informationen von Fachpersonal zur Verfügung stellen, wenn dies gewünscht wird.
Der Durchführungsort wird von den Teilnehmern selbst bestimmt.
Die Koordination ist für die Familien selbstverständlich kostenfrei.
Nach erfolgreicher Durchführung wird der selbständig entwickelte Plan durch den Koordinator an alle Beteiligten geschickt und nach einer vereinbarten Frist nachgefragt, welche Fortschritte bei der Durchführung des Plan erzielt wurden.
Für viele Menschen ist es zudem ermutigend zu erfahren, wer alles bereit ist zu unterstützen.
INTENSIVE SOZIALPÄDAGOGISCHE EINZELBETREUUNG
(derzeit keine Kapazitäten)
Bei der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung (ISE) handelt es sich um eine individuelle Unterstützung für Kinder, Jugendliche und deren Familien. Die Hilfe wird auf den jeweiligen Bedarf des Klienten genau zugeschnitten.
Dabei orientieren wir uns an den Bedürfnissen und Zielen der Kinder und Jugendlichen und deren Familien. Die detaillierte Zielbeschreibung wird deshalb im jeweiligen Einzelfall zwischen allen am Hilfeprozess beteiligten Personen vereinbart. Ziel der Hilfe ist es, das Familiensystem dabei zu unterstützen, individuelle und familiäre Ressourcen zu entwickeln, die sie befähigen, ihre Probleme und Krisen zunehmend selbst lösen zu können.
Die pädagogischen Fachkräfte bieten hier dem jungen Menschen einen verlässlichen, wertschätzenden und respektvollen Begleiter als Basis für den Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung auf deren Grundlage Veränderungsprozesse ermöglicht werden.
Das Angebot der ISE richtet sich an Kinder, Jugendliche und deren Familien, die sich in besonders belasteten Lebenssituationen befinden. Diese Belastungen zeigen sich auf unterschiedliche Art und Weise und in unterschiedlichen Ausprägungen, entsprechend wird die Hilfeform ausgestaltet. Bei Bedarf kann auch ein Clearing durchgeführt werden.
Die ISE erfordert von den Mitarbeitern ein besonderes Maß an fachlicher Qualifikation, Motivation und Belastbarkeit. Jeder ISE Platz wird auf Grundlage des individuellen Bedarf des Klienten berechnet. Auf Nachfrage schicken wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot und eine Kostenkalkulation zu.
Gesetzliche Grundlagen der Maßnahme sind:
§ 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung
§ 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung
SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE
gemäß § 31 SGB VIII
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) wendet sich an alle Familienmitglieder und versucht gemeinsam mit ihnen inner- und außerfamiliäre Ressourcen zu aktivieren.
Neben der Unterstützung bei der Verbesserung der materiellen Lebensbedingungen der Familien vermittelt die sozialpädagogische Familienhilfe zwischen:
- Eltern und Kindern
- den Partnern
- Familie und Verwandten, Freunden oder Nachbarn
- der Familie und Institutionen wie Schule und Kindergarten
Diese Hilfeform ist in der Regel auf eine längere Dauer ausgerichtet und findet in der vertrauten, häuslichen Umgebung der jeweiligen Familie statt. Die SPFH ist für Familien geeignet, die ihre Alltagssituation als sehr belastend erleben. Im Dialog mit der Fachkraft wird nach geeigneten Lösungswegen gesucht. Sie hat das Ziel, dass alle Familienmitglieder ihren Lebensalltag wieder entsprechend bewältigen können, ganz im Sinne von „Hilfe zur Selbsthilfe“.
Für die Gewährung des in §31 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) verankerten Jugendhilfeangebots sind die jeweiligen Jugendämter zuständig. Die Familienwerkstatt e.V. führt Sozialpädagogische Familienhilfen im Auftrag des jeweiligen Jugendamtes durch.
UMGANGSPFLEGSCHAFT
gemäß § 1684 BGB
Die Anordnung einer Umgangspflegschaft erfolgt regelmäßig im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens wegen Regelung des Umgangs gem. §1684 bzw. §1685 BGB.
Der Wirkungskreis der Umgangspflegschaft umfasst die Förderung des Umgangs zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten Elternteil bzw. der Bezugsperson und die Umsetzung einer gerichtlichen Umgangsregelung oder einer entsprechenden Vereinbarung der Eltern.
Die Umgangspflegschaft umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs zu verlangen und für die Dauer des Umgangs dessen Aufenthalt zu bestimmen.
Von den gesetzlichen Befugnissen sind die Aufgaben zu unterscheiden, die dem Umgangspfleger je nach Einzelfall von den Gerichten übertragen werden:
- Anbahnung und Vorbereitung der Termine
- Gestaltung der Modalitäten
- Fortlaufende Koordinierung
- Vermittlung zwischen den Eltern
- Deeskalation des Elternkonflikts
- Durchsetzung der getroffenen Umgangsregelung
- Coaching (in Grenzen) des umgangsberechtigten Elternteils
- Begleitung der Übergabe, u. U. einzelner Termine
- Zeitweilig auch „Pufferfunktion“ zwischen den Eltern, die zunächst Abstand benötigen
Bitte richten Sie Ihre Fallanfragen an:
Frau Beatriz Schweigert (geb. Carrión)
0151/ 472 927 02
b.schweigert@familienwerkstatt-regensburg.de
Frau Christina Papadakis
0151/ 478 241 37
c.papadakis@familienwerkstatt-regensburg.de
(oder an die Zentrale unter 0941/ 465 239 34)
Betreutes Wohnen Cucula für Jugendliche und junge Erwachsene
Unser Betreutes Wohnen trägt den Namen Cucula. Das Wort stammt aus dem afrikanischen Hausadialekt und bedeutet „etwas verbinden“, „etwas gemeinsam machen“, aber auch „aufeinander aufpassen“. Unser Anliegen ist es, Jugendliche und junge Erwachsene im Betreuten Wohnen beim Übergang aus der stationären Jugendhilfe bzw. aus der Familie zum eigenständigen Leben zu begleiten. Da dieser Übergang so leicht wie möglich geschehen soll, wollen wir sie dabei professionell begleiten und bei der Integration zur Seite stehen. Hier möchten wir Unterstützungsmöglichkeiten bieten, die ihnen ohne ihre Familien oft fehlen. Unser Betreutes Wohnen umfasst die Betreuung in zwei Wohnungen der Familienwerkstatt e. V. mit insgesamt 8 Plätzen. Diese Wohnungen befinden sich im Inneren Osten von Regensburg.
Bei Cucula bekommen Jugendliche und junge Erwachsene also Hilfe und Unterstützung in unterschiedlichen Bereichen, um sich zu orientieren und um verantwortungsvoll und selbstständig erwachsen zu werden.
Bitte richten Sie Ihre Platzanfragen für das Betreute Wohnen an:
Frau Christina Papadakis
0151/ 478 241 37
c.papadakis@familienwerkstatt-regensburg.de
(oder an die Verwaltung unter 0941/ 465 239 34)
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Modellprojekt Aussiger Straße
Modellprojekt Aussiger Straße
Begleitung und Befähigung von Familien der städtischen Notwohnanlage Aussiger Straße in Regensburg in die eigene Wohnung
Aufgrund der Neuausrichtung des Obdachlosenwesens und der Wohnungslosenhilfe wird von den ursprünglichen Plänen Abstand genommen, die eine Neuerrichtung der Notwohnanlage in der Aussiger Straße vorsahen. Ziel soll sein, den nötigen Bedarf dezentral durch andere Projekte vollständig zu decken.
Deshalb wird im Interesse des Kindeswohls in der Regensburger Obdachlosenbetreuung, seitens des Sozialdezernats eine „Differenzierung und Dezentralisierung“ der Obdachlosen in der Aussiger Straße angestrebt.
In Abstimmung mit Sozialamt, Amt für Jugend und Familie Regensburg und Stadtbau muss als erstes die Situation der Familien bzgl. ihrer allgemeinen „Wohnfähigkeit“ eruiert werden. Ziel ist, die Aus- und Umzugsbereitschaft der Familien zu forcieren und die allgemeine Wohnfähigkeit zu stärken.
Modellprojekt „Begleitung und Befähigung von Familien der städtischen Notwohnanlage Aussiger Straße in Regensburg in die eigene Wohnung“ in Kooperation und gefördert durch
Ab September 2023 übernimmt die Familienwerkstatt e.V. als Freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe die soziale Begleitung der wohnungslosen Familien gemäß § 67 ff SGB XIII und soll sogleich dem Schutzauftrag des Jugendamtes nach § 8a SGB VIII gerecht werden. Ziel ist, die in der Notwohnanlage Aussiger Straße lebenden Familien mit Kindern darin zu begleiten und zu befähigen, so dass sie eine eigene Wohnung anmieten und halten können.
Phase 1: Die aktuell in der Aussiger Straße lebenden Familien werden sozialpädagogisch darin unterstützt, eigenen Wohnraum zu beziehen. Dazu sollen zunächst die Voraussetzungen geschaffen werden, so dass eigener Wohnraum bezogen werden kann. Dies beinhaltet neben der Beantragung der Formalitäten, wie Wohnberechtigungsscheine, Anmeldungen bei Wohnbaugesellschaften, Wohnungsbesichtigungen auch, dass die Familien Rahmenbedingungen schaffen, die die Aussicht auf Beibehalten einer Wohnung erhöhen (z.B. Erwerbsarbeit, Kinderbetreuung, Nutzungsverhalten von Wohnräumen, usw.).
Phase 2: Die Familien werden darin begleitet, den Umzug zu organisieren. D.h. der Einzug und alle damit verbundenen Formalitäten (Mietvertrag, Stromanbieter, ect.) werden begleitet und angeleitet.
Phase 3: In der Nachsorge werden die Familien darin begleitet, dass alle Formalitäten korrekt erledigt wurden (Ummeldung, Einrichten von Daueraufträgen, Änderungsangaben an Behörden wie Job Center, Ausweise, Ausländerbehörde, Arbeitgeber, Nachsendeanträge, usw.). Sollte die sozialpädagogische Fachkraft zu der Einschätzung kommen, dass die Familien darüber hinaus Unterstützung benötigen, werden diese an entsprechende Beratungsstellen/ Amt für Jugend und Familie angebunden.
Es erfolgt eine Selbstevaluation auf Grundlage der erhobenen Daten aus dem Betreuungsverlauf. Eine Fremdevaluation kann in Kooperation mit der Stadt Regensburg oder der Universität Regensburg erfolgen.
PERSPEKTIVE
Geplant ist, dass im Jahr 2025 das Chancenhaus in Kumpfmühl fertiggestellt ist. Im Zuge der Differenzierung und Dezentralisierung sollen Übergangswohnen für 20 Familien und Alleinerziehende mit Kindern mit gesamt max. 96 Plätzen ermöglicht werden. Mit einer Unterbringung von obdachlosen Familien im Chancenhaus soll die Bearbeitung der unterschiedlichen Problemlagen von Familien mit Kindern erleichtert werden.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit allen Kooperationspartnern und auf rege Unterstützung!