SOZIALPÄDAGOGISCHE FAMILIENHILFE

 

gemäß § 31 SGB VIII

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) wendet sich an alle Familienmitglieder und versucht gemeinsam mit ihnen inner- und außerfamiliäre Ressourcen zu aktivieren.


Neben der Unterstützung bei der Verbesserung der materiellen Lebensbedingungen der Familien vermittelt die sozialpädagogische Familienhilfe zwischen:

· Eltern und Kindern
· den Partnern
· Familie und Verwandten, Freunden oder Nachbarn
· der Familie und Institutionen wie Schule und Kindergarten

Diese Hilfeform ist in der Regel auf eine längere Dauer ausgerichtet und findet in der vertrauten, häuslichen Umgebung der jeweiligen Familie statt. Die SPFH ist für Familien geeignet, die ihre Alltagssituation als sehr belastend erleben. Im Dialog mit der Fachkraft wird nach geeigneten Lösungswegen gesucht. Sie hat das Ziel, dass alle Familienmitglieder ihren Lebensalltag wieder entsprechend bewältigen können, ganz im Sinne von „Hilfe zur Selbsthilfe“.

Für die Gewährung des in §31 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) verankerten Jugendhilfeangebots sind die jeweiligen Jugendämter zuständig. Die Familienwerkstatt e.V. führt Sozialpädagogische Familienhilfen im Auftrag des jeweiligen Jugendamtes durch.